Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 15.05.2009

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.2009 - 3 B 35.09   

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https://dejure.org/2009,24399
BVerwG, 17.12.2009 - 3 B 35.09 (https://dejure.org/2009,24399)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2009 - 3 B 35.09 (https://dejure.org/2009,24399)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 3 B 35.09 (https://dejure.org/2009,24399)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision i.R.d. Ablehnung einer Erstattung für im Zusammenhang mit Bauvorhaben im Hafen Emden auf Veranlassung des Niedersächsischen Hafenamtes durchgeführte Kampfmittelsondierungsmaßnahmen; Auslegung des Gefahrenabwehrbegriffs nach der niedersächsischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung einer Revision i.R.d. Ablehnung einer Erstattung für im Zusammenhang mit Bauvorhaben im Hafen Emden auf Veranlassung des Niedersächsischen Hafenamtes durchgeführte Kampfmittelsondierungsmaßnahmen; Auslegung des Gefahrenabwehrbegriffs nach der niedersächsischen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 3 B 35.09
    Es ist schon überaus zweifelhaft, ob das Gebot verfassungskonformer Auslegung - im Unterschied zu anderen Auslegungsmethoden (dazu etwa BVerwG, Vorlagebeschluss vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 6 C 3.01 - BVerwGE 115, 189 = Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 70 S. 16) - von seinem konkreten rechtlichen Umfeld gelöst und durchgehend zu einem Grundsatz des Bundesverfassungsrechts erhoben werden kann oder ob es nicht vielmehr einen verfassungsrechtlichen Grundsatz darstellt, der die Qualität des Landesrechts oder des Bundesrechts besitzt, je nachdem in welchem Rechtskreis er wirksam werden soll.
  • BVerfG, 26.06.2015 - 1 BvR 2218/13

    Bei der verfassungsrechtlichen Bewertung einer Studien- und Prüfungsordnung ist

    (2) Auf das Landesrecht, das nach § 5a Abs. 4 DRiG "das Nähere" zum Studium regelt, kommt es im vorliegenden Verfahren nicht an, weil es als solches im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 137 Abs. 1 VwGO nicht revisibel ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 3 B 35.09 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss vom 22. September 2011 - BVerwG 8 B 41.11 -, juris, Rn. 5; stRspr).
  • BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 28.17

    Nichtzulassungsbeschwerde; Rüge der Beeinträchtigung des Umgebungsschutzes

    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde kann ein Beschwerdeführer nur damit gehört werden, dass der Grundsatz verfassungskonformer Auslegung, die Zugehörigkeit zum Bundesrecht unterstellt, seinerseits noch der revisionsgerichtlichen Fortentwicklung bedarf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 3 B 35.09 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 38 Rn. 5).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 15.05.2009 - 3 B 35/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,34204
VG Lüneburg, 15.05.2009 - 3 B 35/09 (https://dejure.org/2009,34204)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 15.05.2009 - 3 B 35/09 (https://dejure.org/2009,34204)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - 3 B 35/09 (https://dejure.org/2009,34204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 VwGO; Art. 5 Abs. 2 GG; Art. 8 Abs. 1 GG; § 15 Abs. 1 VersG
    Verbot einer Versammlung oder Abhängigmachen einer Versammlung von Auflagen bei unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit; Einordnung der Weigerung eines Antragstellers zur Teilnahme an Kooperationsgesprächen als eine fehlende Distanzierung von eventuell ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot einer Versammlung oder Abhängigmachen einer Versammlung von Auflagen bei unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit; Einordnung der Weigerung eines Antragstellers zur Teilnahme an Kooperationsgesprächen als eine fehlende Distanzierung von eventuell ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verbot der Neonazi-Demo in Lüneburg ist rechtswidrig

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verbot der Neonazi-Demo in Lüneburg ist rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.05.2009 - 3 B 35/09
    Das Verbot einer Versammlung unter freiem Himmel gemäß § 15 Abs. 1 VersG kommt jedoch nur als ultima ratio in Betracht, weil das Versammlungs- und Demonstrationsrecht zu den fundamentalen Grundrechten eines freiheitlichen Staatswesens gehört, dem insbesondere in Demokratien mit parlamentarischem Repräsentationssystem und geringen plebiszitären Mitwirkungsrechten die Bedeutung eines grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes zukommt und das damit insbesondere auch dem Minderheitenschutz dient ( BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233, 341/81 -, BVerfGE 69, 315 = NJW 1985, 2395, 2398 - Brockdorf -).

    Das BVerfG hat im sog. Brokdorf-Beschluss aus Art. 8 Abs. 1 GG eine Verpflichtung der Behörde abgeleitet, vor und bei teilweise unfriedlichen Großversammlungen die Kooperation mit den friedlichen Demonstrationsteilnehmern zu suchen, um drohenden Unfriedlichkeiten vorzubeugen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233, 341/81 -, BVerfGE 69, 315 = NJW 1985, 2395, 2398 f. - Brockdorf -).

    Kooperationsbemühungen sind schon deshalb im Interesse der Behörde, weil im Falle des Scheiterns dieser Bemühungen spätere Verbote und Auflösungen umso eher einer verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung standhalten als die Behörde sich zuvor ernsthaft für die friedliche Durchführung der Versammlung eingesetzt hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233, 341/81 -, BVerfGE 69, 315 = NJW 1985, 2395, 2399 - Brockdorf -).

  • BVerfG, 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06

    Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 darf stattfinden

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.05.2009 - 3 B 35/09
    Die Bürger sind grundsätzlich frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern, soweit Meinungsäußerungen nicht auf verfassungsgemäße Weise rechtlich verboten, insbesondere unter Strafe gestellt sind ( BVerfG, Beschl. v. 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06 -, DVBl 2006, 386 [BVerwG 14.12.2005 - 10 CN 1/05] m.w.N).
  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94

    Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.05.2009 - 3 B 35/09
    Zum Zeitpunkt des Erlasses der Verbotsverfügung müssen erkennbare, d.h., nachweisbare Tatsachen dafür vorliegen, dass eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, bloße Vermutungen genügen insoweit nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, 834).
  • BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01

    Zur Aufhebung von Demonstrationsverboten am 1. Mai

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.05.2009 - 3 B 35/09
    Die Kooperation ist dabei keine Rechtspflicht des Veranstalters, sondern eine bloße Obliegenheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Mai 2001 - 1 BvQ 21/01 -, NVwZ 2001, 907 f.).
  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 CN 1.05

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.05.2009 - 3 B 35/09
    Die Bürger sind grundsätzlich frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern, soweit Meinungsäußerungen nicht auf verfassungsgemäße Weise rechtlich verboten, insbesondere unter Strafe gestellt sind ( BVerfG, Beschl. v. 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06 -, DVBl 2006, 386 [BVerwG 14.12.2005 - 10 CN 1/05] m.w.N).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2009 - 11 ME 225/09

    Tatsächliche Anhaltspunkte für eine hohe Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.05.2009 - 3 B 35/09
    Eine unmittelbare Gefahr ist dann anzunehmen, wenn voraussichtlich zu der angemeldeten Versammlung eine nicht unerhebliche Anzahl von Demonstranten allein mit dem Ziel anreisen wird, bei sich bietender Gelegenheit aus der Versammlung heraus in gewalttätige Auseinandersetzung mit der Polizei oder Anhängern andersdenkender Gruppierungen zu treten (vgl. zuletzt OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.04.2009 - 11 ME 225/09 -, Rechtsprechungsdatenbank d. Nds. Oberverwaltungsgerichts).
  • VG Lüneburg, 05.07.2007 - 3 B 21/07

    Versammlungsverbot wegen öffentlicher Zurschaustellung von altnazistischem oder

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.05.2009 - 3 B 35/09
    Das öffentliche zur Schau stellen von rechtsextremistischem Gedankengut und Verhaltensweisen rechtfertigt für sich noch nicht ein Versammlungsverbot (so bereits Beschl. der Kammer vom 5.7.2007 - 3 B 21/07 - m.w.N).
  • VG Lüneburg, 22.05.2009 - 3 B 43/09

    Rechtmäßigkeit des Verbots einer Versammlung bzw. der Abhängigmachung von

    Das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, welches der Antragsteller als Veranstalter der rechten Szene nach dem von der Antragsgegnerin ausgesprochenen Versammlungsverbot bei dem beschließenden Gericht durchgeführt hat (Az.: 3 B 35/09), hatte Erfolg.
  • VG Lüneburg, 19.05.2009 - 3 B 40/09

    Versammlungsrechtliche Verfügung mit Auflage der örtlichen Verlegung und

    Das vorläufige Rechtschutzverfahren, welches die Veranstalter der rechten Szene nach dem von der Antragsgegnerin ausgesprochenen Versammlungsverbot bei dem beschließenden Gericht durchgeführt haben (Az.: 3 B 35/09), hatte Erfolg.
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